Ghost Warrior Commando
Airsoft-Team Leipzig

Teamsatzung

Teamsatzung

Allgemein

  1. Das Team führt den Namen „GWC Leipzig“ und bildet eine Interessensgemeinschaft.
  2. Das Team hat seinen Sitz in Leipzig.
  3. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.

Zweck und Mittel

  1. Das Team verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke:
    1. Die Teilnahme an Freiluft und Freizeitaktivitäten sowie an Veranstaltungen mit dem Inhalt Airsoft als auch die Durchführung solcher.
    2. Die Förderung von Sport und körperlicher Ertüchtigung.
    3. Die Förderung von Gruppenzusammenhalt sowie individueller Persönlichkeitsentwicklungen.
  2. Das Team vertritt keine politischen sowie religiösen Motive oder Ansichten.
  3. Das Team ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  4. Die Mittel des Teams dürfen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken beschafft und verwendet werden.
  5. Es darf keine Person durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Teams kann jede volljährige natürliche Person werden, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
  2. Die Mitgliedschaft ist dem Vorstand in Textform als Bewerbung zu beantragen.
  3. Die Mitgliedschaft erfolgt nach Antragstellung über ein Auswahlverfahren.
    1. Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt durch Zusage des Vorstands mit einer einfachen Mehrheit.
    2. Für die Dauer des Auswahlverfahrens trägt der Bewerber den Status „Anwärter“.
    3. Anwärter dürfen kein Mitglied oder Anwärter in einer anderen inhaltlich gleichgestellten Vereinigung sein.
    4. Das Auswahlverfahren beginnt mit der erstmaligen Teilnahme an einem Spiel.
    5. Das Auswahlverfahren soll nicht kürzer als 3 Kalendermonate und darf nicht länger als 24 Kalendermonate andauern. Innerhalb dieses Zeitraumes ist über eine Aufnahme zu entscheiden. Das Auswahlverfahren endet nach Zusage oder Ablehnung.
    6. Die Dauer des Auswahlverfahrens richtet sich nach dem Leistungsbild des Anwärters.
    7. Die Entscheidung zur Aufnahme trägt der Vorstand mit einer einfachen Mehrheit.
  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zusage des Anwärters, wenn der Vorstand eine Aufnahme mit einer einfachen Mehrheit befürwortet.
    1. Die Aufnahme ist dem Team in Textform durch den Vorstand bekanntzugeben.
    2. Die aufgenommene Person trägt den Status „Mitglied“.
  5. Mitgliedsbeiträge oder Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
  6. Die Mitgliedschaft bzw. Ehrenmitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes bzw. Ehrenmitgliedes.
    1. Der Austritt ist dem Vorstand mitzuteilen. Der Austritt erfolgt nach Ablauf von 24 Stunden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das Mitglied bzw. Ehrenmitglied seine Entscheidung zurückziehen.
    2. Der Ausschluss erfolgt auf Entscheidung des Vorstands mit einer einfachen Mehrheit.
    3. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Team in Textform durch den Vorstand bekanntzugeben.
  7. Ein Mitglied wechselt in eine Ehrenmitgliedschaft durch Entscheidung des Vorstandes mit einer einfachen Mehrheit und trägt den Status „Ehrenmitglied“. Ehrenmitglieder sind von Aufgaben der Mitgliedschaft befreit.

Organe

  1. Organe des Teams sind:
    1. der Vorstand, und
    2. die Mitgliederversammlung.

Vorstand

  1. Der Vorstand des Teams besteht aus drei gewählten Mitgliedern. Diese sind
    1. das 1. Vorstandsmitglied,
    2. das 2. Vorstandsmitglied, und
    3. das 3. Vorstandsmitglied.
  2. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch einen Beschluss aller Mitglieder infolge einer Wahl.
    1. Vorstandsmitglieder können einzeln bestellt werden.
    2. Der Vorstand wird für unbestimmte Zeit bestellt.
    3. Die Wahl erfolgt bei Bedarf. Bedarf ist gegeben, wenn
      1. der Vorstand aus weniger als drei Mitgliedern besteht,
      2. mehr als dreiviertel aller Mitglieder in Textform anzeigen, wählen zu wollen,
      3. ein bestehendes Vorstandsmitglied in Textform anzeigt, sein Amt abgeben zu wollen, oder wenn
      4. ein bestehendes Vorstandsmitglied sein Amt unmittelbar dem Vorstand gegenüber aufgibt.
    4. Die Wahl ist mindestens 1 Kalendermonat vorher dem Team durch den Vorstand in Textform anzukündigen und muss innerhalb von 6 Kalendermonaten nach dessen Ankündigung erfolgen.
      1. An der Wahl müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder teilnehmen.
      2. Kann die Wahl nicht innerhalb von 6 Kalendermonaten durchgeführt werden, so ist diese zum nächstmöglichen Termin erneut durchzuführen.
    5. Die Durchführung der Wahl obliegt dem Vorstand.
    6. Zur Wahl muss sich mindestens ein Kandidat aufstellen.
      1. Kandidat kann jedes Mitglied werden.
      2. Die Kandidatur ist durch das Mitglied anzuzeigen oder auf Vorschlag eines anderen Mitgliedes.
      3. Der Kandidat muss spätestens zu Wahlbeginn seine Kandidatur zustimmen oder ablehnen.
    7. Die Wahl erfolgt entweder geheim und anonym oder offen durch Handzeichen.
      1. Alle Wahlbeteiligten sind zu Beginn der Wahl offen zu befragen, ob die Wahl geheim oder offen durchgeführt werden soll.
      2. Stimmen weniger als die Hälfte aller Wahlbeteiligten einer offenen Wahl zu, so ist diese geheim durchzuführen.
    8. Ein Kandidat wird Vorstandsmitglied, wenn dieser
      1. mehr als eine Stimme erhalten hat und dabei die Wahl durch eine einfache Mehrheit gewinnt, oder
      2. alle weiteren Kandidaten bis unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse auf Ihre Kandidatur verzichten.
    9. Gewinnen mehrere Kandidaten die Wahl mit der gleichen Anzahl an Stimmen, so ist die Wahl bis zu zweimal am selben Tag zu wiederholen, bis nur noch ein Kandidat gewinnt.
    10. Die Ergebnisse der Wahl sind innerhalb von 1 Kalendermonat dem Team in Textform bekanntzugeben.
  3. Im Allgemeinen wird das Team durch jedes einzelne Vorstandsmitglied vertreten.
    1. Angelegenheiten des Teams sind grundsätzlich durch den Vorstand zu besorgen.
    2. Werden Angelegenheiten durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung angeordnet, so obliegt dem Vorstand deren Durchführung.
  4. Die Vorstandsmitglieder haben jeweils gleiches Stimmrecht.
  5. Es erfordert eine einfache Mehrheit des Vorstandes bei Teilnahme aller Vorstandsmitglieder bei
    1. Entscheidungen zur Aufnahme eines Anwärters in die Mitgliedschaft,
    2. Entscheidungen zum Ausschluss eines Mitgliedes,
    3. Entscheidungen zum Wechsel der Mitgliedschaft bzw. Ehrenmitgliedschaft eines Mitgliedes bzw. Ehrenmitgliedes, sowie bei
    4. Auflösung des Teams.
  6. Der Vorstand hat weiter insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Überwacht die Einhaltung der Teamsatzung und greift bei Verstoß ein oder sanktioniert diese.
    2. Beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet diese vor und führt diese durch.
    3. Vergibt Rollen und Funktionen an Mitglieder, die zur Interessenswahrung des Teams dienen.
    4. Gibt gemeinsame Veranstaltungen bekannt.
    5. Verwaltet Mittel sowie das Vermögen des Teams.
  7. Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden jeweils einmalig durch die Mitglieder gewählt.

Mitgliederversammlung

  1. Zur Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder.
  2. Die Mitgliederversammlung ist einmal im Kalenderjahr oder bei Bedarf durchzuführen. Bedarf ist gegeben, wenn
    1. mehr als dies Hälfte aller Mitglieder dem Vorstand gegenüber in Textform Bedarf anzeigen, oder wenn
    2. der Vorstand eine Versammlung einberuft.
  3. Die Mitgliederversammlung ist in Textform durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Kalendermonat einzuberufen.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder teilnimmt.
    1. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist diese innerhalb der nachfolgenden 4 Wochen zu wiederholen.
    2. Eine wiederholte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
  5. Im Allgemeinen sind Beschlüsse in einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung zu fassen.
    1. Mitglieder, auch Vorstandsmitglieder, haben gleiches Stimm- und Wahlrecht.
    2. Satzungsänderungen sowie die Beantragung der Auflösung des Teams benötigen eine Mehrheit von mindestens dreiviertel aller teilnehmenden Mitglieder.
  6. Die Ergebnisse der Versammlung sind zu protokollieren und dem Team in Textform bekanntzugeben.

Rechte der Mitglieder, Ehrenmitglieder und Anwärter

  1. Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht, aktiv die Interessen des Teams umzusetzen und in deren Gestaltung mitzuwirken.
  2. Mitglieder und Ehrenmitglieder dürfen Darstellungen mit dem GWC Zeichen tragen (siehe Punkt 10).
  3. Mitglieder und Ehrenmitglieder haben bei Wahlen gleiches Stimm- und Wahlrecht.
  4. Anwärter haben kein Wahlrecht.

Aufgaben der Mitglieder und Anwärter

  1. Mitglieder und Anwärter haben die Pflicht zur Teilnahme an Teilnahmeabfragen, gemeinsamen Veranstaltungen und Versammlungen.
  2. Mitglieder haben die Pflicht zur Teilnahme an kollektiven Teamentscheidungen und Wahlen.
  3. Erfüllt ein Mitglied die ihm gestellten Aufgaben nicht, so entscheidet der Vorstand, ob eine Duldung, Sanktionierung, der Wechsel in die Ehrenmitgliedschaft oder ein Ausschluss des Mitgliedes vorzuziehen ist.
  4. Erfüllt ein Anwärter die ihm gestellten Aufgaben nicht, so kann der Vorstand mit einer einfachen Mehrheit dessen Auswahlverfahren beenden und eine Aufnahme ablehnen.

Auflösung

  1. Das Team ist aufzulösen, wenn
    1. weniger als 2 Mitglieder verbleiben, oder
    2. die Mitgliederversammlung eine Auflösung beantragt hat und der Vorstand dem zustimmt.
  2. Die Auflösung erfolgt 1 Kalendermonat nach Bekanntgabe dieser.
  3. Bei Auflösung werden Mittel und Vermögen des Teams zu gleichen Teilen auf alle Interessenten aufgeteilt.
    1. Interessenten sind Mitglieder, die ein Interesse an einer Sache in Textform mitteilen.
    2. Ist eine Teilung nicht möglich, haben sich Interessenten außerordentlich zu einigen. Bis zur Einigung verbleibt das entsprechende Vermögen oder das Mittel beim bisherigen Besitzer.

Darstellung

  1. Die Kurzform „GWC“ steht für „Ghost Warrior Commando“ und ist in ihrer Langform der Abbildung des GWC Zeichens gleichzusetzen.
  2. Die Abbildung des GWC Zeichens setzt sich aus drei stilisierten, ineinandergreifenden Buchstaben G, W und C zusammen:
    GWC Logo

Satzungsänderungen und Wirksamkeit

  1. Eine Änderung der Teamsatzung obliegt dem Vorstand.
    1. Die Änderung ist dem Team in Textform anzuzeigen.
    2. Die Änderung ist gültig, wenn diese durch mindestens dreiviertel aller Mitglieder gebilligt wird.
    3. Die geänderte Teamsatzung ist durch den Vorstand bekanntzugeben.
    4. Die geänderte Teamsatzung tritt frühestens 1 Kalendermonat nach Bekanntgabe in Kraft, wenn nicht anderes vor Bekanntgabe verlautet wird.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teamsatzung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt.



Teamname GWC Leipzig
Teamleiter Marvbec, Breakless, Danielowitsch
Stand 01.08.2017