Teamsatzung
Teamsatzung
Allgemein
- Das Team führt den Namen „GWC Leipzig“ und bildet eine Interessensgemeinschaft.
- Das Team hat seinen Sitz in Leipzig.
- Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
Zweck und Mittel
- Das Team verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke:
- Die Teilnahme an Freiluft und Freizeitaktivitäten sowie an Veranstaltungen mit dem Inhalt Airsoft als auch die Durchführung solcher.
- Die Förderung von Sport und körperlicher Ertüchtigung.
- Die Förderung von Gruppenzusammenhalt sowie individueller Persönlichkeitsentwicklungen.
- Das Team vertritt keine politischen sowie religiösen Motive oder Ansichten.
- Das Team ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Mittel des Teams dürfen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken beschafft und verwendet werden.
- Es darf keine Person durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Mitgliedschaft
- Mitglied des Teams kann jede volljährige natürliche Person werden, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
- Die Mitgliedschaft ist dem Vorstand in Textform als Bewerbung zu beantragen.
- Die Mitgliedschaft erfolgt nach Antragstellung über ein Auswahlverfahren.
- Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt durch Zusage des Vorstands mit einer einfachen Mehrheit.
- Für die Dauer des Auswahlverfahrens trägt der Bewerber den Status „Anwärter“.
- Anwärter dürfen kein Mitglied oder Anwärter in einer anderen inhaltlich gleichgestellten Vereinigung sein.
- Das Auswahlverfahren beginnt mit der erstmaligen Teilnahme an einem Spiel.
- Das Auswahlverfahren soll nicht kürzer als 3 Kalendermonate und darf nicht länger als 24 Kalendermonate andauern. Innerhalb dieses Zeitraumes ist über eine Aufnahme zu entscheiden. Das Auswahlverfahren endet nach Zusage oder Ablehnung.
- Die Dauer des Auswahlverfahrens richtet sich nach dem Leistungsbild des Anwärters.
- Die Entscheidung zur Aufnahme trägt der Vorstand mit einer einfachen Mehrheit.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit Zusage des Anwärters, wenn der Vorstand eine Aufnahme mit einer einfachen Mehrheit befürwortet.
- Die Aufnahme ist dem Team in Textform durch den Vorstand bekanntzugeben.
- Die aufgenommene Person trägt den Status „Mitglied“.
- Mitgliedsbeiträge oder Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- Die Mitgliedschaft bzw. Ehrenmitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes bzw. Ehrenmitgliedes.
- Der Austritt ist dem Vorstand mitzuteilen. Der Austritt erfolgt nach Ablauf von 24 Stunden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das Mitglied bzw. Ehrenmitglied seine Entscheidung zurückziehen.
- Der Ausschluss erfolgt auf Entscheidung des Vorstands mit einer einfachen Mehrheit.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Team in Textform durch den Vorstand bekanntzugeben.
- Ein Mitglied wechselt in eine Ehrenmitgliedschaft durch Entscheidung des Vorstandes mit einer einfachen Mehrheit und trägt den Status „Ehrenmitglied“. Ehrenmitglieder sind von Aufgaben der Mitgliedschaft befreit.
Organe
- Organe des Teams sind:
- der Vorstand, und
- die Mitgliederversammlung.
Vorstand
- Der Vorstand des Teams besteht aus drei gewählten Mitgliedern. Diese sind
- das 1. Vorstandsmitglied,
- das 2. Vorstandsmitglied, und
- das 3. Vorstandsmitglied.
- Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch einen Beschluss aller Mitglieder infolge einer Wahl.
- Vorstandsmitglieder können einzeln bestellt werden.
- Der Vorstand wird für unbestimmte Zeit bestellt.
- Die Wahl erfolgt bei Bedarf. Bedarf ist gegeben, wenn
- der Vorstand aus weniger als drei Mitgliedern besteht,
- mehr als dreiviertel aller Mitglieder in Textform anzeigen, wählen zu wollen,
- ein bestehendes Vorstandsmitglied in Textform anzeigt, sein Amt abgeben zu wollen, oder wenn
- ein bestehendes Vorstandsmitglied sein Amt unmittelbar dem Vorstand gegenüber aufgibt.
- Die Wahl ist mindestens 1 Kalendermonat vorher dem Team durch den Vorstand in Textform anzukündigen und muss innerhalb von 6 Kalendermonaten nach dessen Ankündigung erfolgen.
- An der Wahl müssen mehr als die Hälfte aller Mitglieder teilnehmen.
- Kann die Wahl nicht innerhalb von 6 Kalendermonaten durchgeführt werden, so ist diese zum nächstmöglichen Termin erneut durchzuführen.
- Die Durchführung der Wahl obliegt dem Vorstand.
- Zur Wahl muss sich mindestens ein Kandidat aufstellen.
- Kandidat kann jedes Mitglied werden.
- Die Kandidatur ist durch das Mitglied anzuzeigen oder auf Vorschlag eines anderen Mitgliedes.
- Der Kandidat muss spätestens zu Wahlbeginn seine Kandidatur zustimmen oder ablehnen.
- Die Wahl erfolgt entweder geheim und anonym oder offen durch Handzeichen.
- Alle Wahlbeteiligten sind zu Beginn der Wahl offen zu befragen, ob die Wahl geheim oder offen durchgeführt werden soll.
- Stimmen weniger als die Hälfte aller Wahlbeteiligten einer offenen Wahl zu, so ist diese geheim durchzuführen.
- Ein Kandidat wird Vorstandsmitglied, wenn dieser
- mehr als eine Stimme erhalten hat und dabei die Wahl durch eine einfache Mehrheit gewinnt, oder
- alle weiteren Kandidaten bis unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse auf Ihre Kandidatur verzichten.
- Gewinnen mehrere Kandidaten die Wahl mit der gleichen Anzahl an Stimmen, so ist die Wahl bis zu zweimal am selben Tag zu wiederholen, bis nur noch ein Kandidat gewinnt.
- Die Ergebnisse der Wahl sind innerhalb von 1 Kalendermonat dem Team in Textform bekanntzugeben.
- Im Allgemeinen wird das Team durch jedes einzelne Vorstandsmitglied vertreten.
- Angelegenheiten des Teams sind grundsätzlich durch den Vorstand zu besorgen.
- Werden Angelegenheiten durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung angeordnet, so obliegt dem Vorstand deren Durchführung.
- Die Vorstandsmitglieder haben jeweils gleiches Stimmrecht.
- Es erfordert eine einfache Mehrheit des Vorstandes bei Teilnahme aller Vorstandsmitglieder bei
- Entscheidungen zur Aufnahme eines Anwärters in die Mitgliedschaft,
- Entscheidungen zum Ausschluss eines Mitgliedes,
- Entscheidungen zum Wechsel der Mitgliedschaft bzw. Ehrenmitgliedschaft eines Mitgliedes bzw. Ehrenmitgliedes, sowie bei
- Auflösung des Teams.
- Der Vorstand hat weiter insbesondere folgende Aufgaben:
- Überwacht die Einhaltung der Teamsatzung und greift bei Verstoß ein oder sanktioniert diese.
- Beruft Mitgliederversammlungen ein, bereitet diese vor und führt diese durch.
- Vergibt Rollen und Funktionen an Mitglieder, die zur Interessenswahrung des Teams dienen.
- Gibt gemeinsame Veranstaltungen bekannt.
- Verwaltet Mittel sowie das Vermögen des Teams.
- Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden jeweils einmalig durch die Mitglieder gewählt.
Mitgliederversammlung
- Zur Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung ist einmal im Kalenderjahr oder bei Bedarf durchzuführen. Bedarf ist gegeben, wenn
- mehr als dies Hälfte aller Mitglieder dem Vorstand gegenüber in Textform Bedarf anzeigen, oder wenn
- der Vorstand eine Versammlung einberuft.
- Die Mitgliederversammlung ist in Textform durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Kalendermonat einzuberufen.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder teilnimmt.
- Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist diese innerhalb der nachfolgenden 4 Wochen zu wiederholen.
- Eine wiederholte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
- Im Allgemeinen sind Beschlüsse in einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung zu fassen.
- Mitglieder, auch Vorstandsmitglieder, haben gleiches Stimm- und Wahlrecht.
- Satzungsänderungen sowie die Beantragung der Auflösung des Teams benötigen eine Mehrheit von mindestens dreiviertel aller teilnehmenden Mitglieder.
- Die Ergebnisse der Versammlung sind zu protokollieren und dem Team in Textform bekanntzugeben.
Rechte der Mitglieder, Ehrenmitglieder und Anwärter
- Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht, aktiv die Interessen des Teams umzusetzen und in deren Gestaltung mitzuwirken.
- Mitglieder und Ehrenmitglieder dürfen Darstellungen mit dem GWC Zeichen tragen (siehe Punkt 10).
- Mitglieder und Ehrenmitglieder haben bei Wahlen gleiches Stimm- und Wahlrecht.
- Anwärter haben kein Wahlrecht.
Aufgaben der Mitglieder und Anwärter
- Mitglieder und Anwärter haben die Pflicht zur Teilnahme an Teilnahmeabfragen, gemeinsamen Veranstaltungen und Versammlungen.
- Mitglieder haben die Pflicht zur Teilnahme an kollektiven Teamentscheidungen und Wahlen.
- Erfüllt ein Mitglied die ihm gestellten Aufgaben nicht, so entscheidet der Vorstand, ob eine Duldung, Sanktionierung, der Wechsel in die Ehrenmitgliedschaft oder ein Ausschluss des Mitgliedes vorzuziehen ist.
- Erfüllt ein Anwärter die ihm gestellten Aufgaben nicht, so kann der Vorstand mit einer einfachen Mehrheit dessen Auswahlverfahren beenden und eine Aufnahme ablehnen.
Auflösung
- Das Team ist aufzulösen, wenn
- weniger als 2 Mitglieder verbleiben, oder
- die Mitgliederversammlung eine Auflösung beantragt hat und der Vorstand dem zustimmt.
- Die Auflösung erfolgt 1 Kalendermonat nach Bekanntgabe dieser.
- Bei Auflösung werden Mittel und Vermögen des Teams zu gleichen Teilen auf alle Interessenten aufgeteilt.
- Interessenten sind Mitglieder, die ein Interesse an einer Sache in Textform mitteilen.
- Ist eine Teilung nicht möglich, haben sich Interessenten außerordentlich zu einigen. Bis zur Einigung verbleibt das entsprechende Vermögen oder das Mittel beim bisherigen Besitzer.
Darstellung
- Die Kurzform „GWC“ steht für „Ghost Warrior Commando“ und ist in ihrer Langform der Abbildung des GWC Zeichens gleichzusetzen.
- Die Abbildung des GWC Zeichens setzt sich aus drei stilisierten, ineinandergreifenden Buchstaben G, W und C zusammen:
Satzungsänderungen und Wirksamkeit
- Eine Änderung der Teamsatzung obliegt dem Vorstand.
- Die Änderung ist dem Team in Textform anzuzeigen.
- Die Änderung ist gültig, wenn diese durch mindestens dreiviertel aller Mitglieder gebilligt wird.
- Die geänderte Teamsatzung ist durch den Vorstand bekanntzugeben.
- Die geänderte Teamsatzung tritt frühestens 1 Kalendermonat nach Bekanntgabe in Kraft, wenn nicht anderes vor Bekanntgabe verlautet wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teamsatzung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt.
Teamname | GWC Leipzig |
---|---|
Teamleiter | Marvbec, Breakless, Danielowitsch |
Stand | 01.08.2017 |